Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken. Die brandgefährlichen und deshalb verbotenen Handlungen und Zustände sind in der Verordnung über die Verhütung von Bränden gelistet.
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
Löschen von Bränden
Betrieb von Feuerstätten
Feuer im Freien
Brennstoffrückstände
Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, BeleuchtungsgeräteRauchen,
Rauchverbot
Elektrische Geräte
Verbrennungsmotoren
Feuergefährliche Arbeitsgeräte
Feste Brennstoffe Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
Sonstige selbstentzündliche Stoffe
Ballone
Ausschmücken von Räumen
Offene Dachräume, Luken, Kamine
Rettungswege
Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Links". Hier werden Sie direkt auf die entsprechende Seite im BayernPortal weitergeleitet.
Stand: 07.12.2020
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)