Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken. Die brandgefährlichen und deshalb verbotenen Handlungen und Zustände sind in der Verordnung über die Verhütung von Bränden gelistet.

 Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,

brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen 
 
ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
 
materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen. 

Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:

Löschen von Bränden 

Betrieb von Feuerstätten 

Feuer im Freien 

Brennstoffrückstände

Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
Rauchen, 
Rauchverbot 
Elektrische Geräte 

Verbrennungsmotoren

Feuergefährliche Arbeitsgeräte

Feste Brennstoffe 
Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden 
Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse 

Sonstige selbstentzündliche Stoffe

Ballone

Ausschmücken von Räumen

Offene Dachräume, Luken, Kamine 

Rettungswege

Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen

Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Links". Hier werden Sie direkt auf die entsprechende Seite im BayernPortal weitergeleitet.
 

Stand: 07.12.2020

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)