Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
Bei der Anzeige des Baubeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Bauaufsichtsbehörde lediglich über den bevorstehenden Baubeginn informieren.Durch die Anzeige des Baubeginns soll die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Bauüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Baugenehmigung abgelaufen ist.
Folgen bei Nichtanzeige
Zeigen Sie den Baubeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor Baubeginn an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Bauaufsichtsbehörde die Baueinstellung anordnen.
Den Baubeginn müssen Sie anzeigen, wenn:
Sie mit der Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens beginnen,
Sie die Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten wiederaufnehmen oder
Sie eine Anlage anzeigepflichtig beseitigen.
Dies gilt ebenso für ein von einer Teilbaugenehmigung umfasstes Vorhaben sowie für Vorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind.
Schriftliche Einreichung
Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Baubeginnsanzeige“ mit den erforderlichen Anlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und bestimmte größere Gemeinden) ein.Eine mündliche Anzeige genügt nicht.Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft sodann, ob die Geltungsdauer der Baugenehmigung noch nicht abgelaufen ist. Ferner kann sie gegebenenfalls Maßnahmen zur Bauüberwachung vorbereiten.
Digitale EinreichungEine digitale Einreichung der Baubeginnsanzeige ist derzeit nur möglich für Bauvorhaben in den Landkreisen Ebersberg (ohne Gemeinde Vaterstetten), Kronach, Hof, Neustadt a.d.Waldnaab und Traunstein (ohne Große Kreisstadt Traunstein).Der Baubeginn kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.Die vorgegebenen Formulare „Baubeginnsanzeige“ und (so erforderlich) „Bestimmung des Verantwortlichen Tragwerksplaners für die Bauausführung“ werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.Die übrigen Anlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
Sie müssen den Baubeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten anzeigen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Links". Hier werden Sie direkt auf die entsprechende Seite im BayernPortal weitergeleitet.
Stand: 02.03.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)