Zum 01.Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde gemäß § 58c des Soldatengesetzes jährlich zum 31.März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr: Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung gem. § 36 Abs. 2 des Bundesmelde-gesetzes zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohneramt der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Lagerhausstr. 8, 96138 Burgebrach erklärt werden.
Burgebrach, 20.10.2022
Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach