Bekanntmachung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB - Satzungsbeschluss 

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 beschlossen, für die Flächen des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung

„Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vorhabensbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“

im Hauptort Burgebrach eine Veränderungssperre (VS) gemäß (gem.) § 14 Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen. Der von der VS betroffene Geltungsbereich liegt vollständig in der Gemarkung (Gmkg.) Burgebrach, wird

im Norden       durch die Grundstücke mit den Flur-Nummern (Fl.-Nr.) 1493/12, 1658/17 und 1658/4 (Treppendorfer Straße, Fahrbahn, mit Gehwegen), 1500/9 (Betriebs-/Lagerflächen, Wohnhaus mit Nebengebäuden-/anlagen, Grünflächen Gehölzbestand), 1500/20 und 1500/22 (Betriebs-, Lager-, Stellplatzflächen, Lebensmittel-/Drogeriemarkt, Fahrradgeschäft), 1500/2 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1494/5 (Lagerhausstraße) und 1506/2 (Steigerwaldstraße, B22),

im Osten         durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1487/2 (Gehweg), 1489/7 (Betriebsflächen mit Wohngebäude, Firmengelände), 1490/2, 1490/1 und 1491 (alle drei Privatgrundstück mit Wohnhaus, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1492 (Grün-/ Gartenfläche), 1491/2 (private Grundstückszufahrt), 1500/17 (Geh-/Radweg mit Begleitgrün, ehemalige Bahntrasse), 1481 (Wohnhaus, Betriebs-/Lagerflächen, gewerbliche Nutzungen mit Hallen)

im Süden        durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1658/2, 1658/52, 1658, 1658/50 und 1658/51 (alle Lagerhausstraße), 1493 (Zufahrt Friedhof mit Grünflächen und Bewuchs), 1511 (Friedhof), 1473/3 und 1473/9 (beides Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1473/5 (Kellerstraße), 1473/6 und 1473/7 (Privatgrundstücke, unbebaut), 1474, 1475 und 1478/1 (alles Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1478 (landwirtschaftliche Hofstelle mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, private Grünflächen, Lagerflächen), 1478/2 und 1400/57 (Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen) und 1400/58 (Drei - Birken - Weg) sowie

im Westen       durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1493/11 (Gehweg Lagerhausstraße), 1500/31 (Treppendorfer Straße), 1509/1 (Falkweg), 1509/3 (Privatgrundstück mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen),

begrenzt und umfasst folgende Grundstücke der Gmkg. Burgebrach voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1473/2, 1473/35, 1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14, 1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658 (TF), 1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47 - 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53. Die Größe des Geltungsbereiches der VS beträgt ca. 1,38 ha.

Vor dem Erlass der VS erfolgte in der Marktgemeinderatsitzung am 07.12.2021 der Beschluss zur Aufstellung des BBP/GOP „Lagerhausstraße“ mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“. Der Geltungsbereich des BBP/GOP ist mit dem der VS identisch. Der Aufstellungsbeschluss zum BBP/GOP wurde gesondert im amtlichen Mitteilungsblatt vom 23.12.2021 bekannt gemacht.

Die VS dient zur Sicherung der Planung im Rahmen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“. Der Markt Burgebrach erlässt für die gekennzeichneten Flächen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ gem. § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. Art. 23 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern demnach folgende Satzung:

§ 1 Zu sichernde Planung

(1)          Der Marktgemeinderat des Marktes Burgebrach hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock gefasst.

(2)          Zur Sicherung der unter § 1 Abs. 1 dieser Satzung genannten Bauleitplanung wird für das in § 2 dieser Satzung bezeichnete und definierte Gebiet eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen und festgesetzt.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

(1)          Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock.

(2)          Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre sind der Planzeichnung zu entnehmen.

(3)          Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Burgebrach voll- bzw. teilflächig (TF): Flur - Nummern 1473/2, 1473/35, 1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14, 1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658 (TF), 1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47 - 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53

§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)          Innerhalb des in § 2 dieser Satzung definierten räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre dürfen

a.         Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden sowie

b.         erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, nicht vorgenommen werden.

(2)          Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Markt Burgebrach.

(3)          Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen der Markt Burgebrach nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

(1)          Die Satzung der Veränderungssperre tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2)          Die Satzung der Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 nach Ablauf von zwei Jahren - gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung - außer Kraft. Der Markt Burgebrach kann die Frist um ein Jahr verlängern.

(3)          Wenn besondere Umstände es erlauben, kann der Markt Burgebrach die Frist nochmals bis zu einem weiteren Jahr verlängern.

(4)          Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung zum BBP/GOP „Lagerhausstraße“ mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

§ 5 Hinweise

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 14 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

 

Burgebrach, 23.12.2021

Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach