„Gewerbegebiet Seeleite“
gefasst. Der Geltungsbereich des BBP/GOP (Teilfläche 1) liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Schönbrunn und wird
im Norden durch das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.-Nr.) 772 (Wirtschaftsweg),
im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 750/6 (Grünflächen mit Gehölzbestand) und 746 (Wiesen-/Grünlandfläche),
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 753 (Straße Seeleite), 758/1 (Straße Dammweg), 758/2 (Privatgrundstück mit Gewerbe, Wohngebäude, Gartenflächen, Gehölzbeständen, Zufahrts-/Wendeflächen) und 758/5 (Privatgrundstück mit Wohngebäude, Gartenflächen, Gehölzbeständen, Zufahrts-/Wendeflächen) sowie
im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 761 (offene Landschaft, Wirtschaftswegen, Gehölzbeständen, Wiesen-/Grünlandflächen, Stillgewässer) und 753 (Wirtschaftsweg)
begrenzt und umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 753 (TF), 758/1 (TF), 759, 760 und 761 (TF).

Es ist beabsichtigt, im Plangebiet ein Mischgebiet gem. § 6 Abs.1 und Abs. 2 Nr. 1 - 5 BauNVO (Baunutzungsverordnung), ein Gewerbegebiet gem. § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 1 - 2, Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, öffentliche Verkehrsflächen/Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB, private Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festzusetzen.
Zum Geltungsbereich des BBP/GOP gehört die extern gelegene, notwendige naturschutzrechtliche Kompensationsfläche (Teilfläche 2). Diese befindet sich auf dem im Eigentum der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald befindlichen, im Gemeindegebiet liegenden Grundstück mit der Fl.-Nr. 151 (Gmkg. Schönbrunn). Das Grundstück wird vollflächig (ca. 0,58 ha) in Anspruch genommen. Der räumliche Geltungsbereich der Teilfläche 2 wird
im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 941 (St 2279 mit Straßenbegleitgrün),
im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 939/2 (Wirtschaftsweg),
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 939/2 und 151/1 (beide Wirtschaftsweg) sowie
im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 939 (Bolzplatz mit Randeingrünungsflächen/Gehölzbeständen)
begrenzt.

Der Planvorentwurf in der Fassung vom 28.04.2022 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Gemeinderat der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald in der Sitzung am 28.04.2022 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Durchgeführt wird das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Der Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung, einem separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Bestandsplan; Anlage 2: Bewertungsplan; Anlage 3: Eingriffsplan; Anlage 4: Übersichtstabelle Monitoring; Anlage 5: Dokumentation artenschutzrechtlicher Bestandsbegehungen; Anlage 6: Systemschnitte A-A bis D-D) sowie einer schalltechnischen Untersuchung (jeweils in der Fassung vom 28.04.2022) liegt in der Zeit vom
23.05.2022 bis 24.06.2022
in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach (Bauamt, Lagerhausstraße 8, 96138 Burgebrach) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald oder der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach Anregungen/Hinweise zum BBP/GOP persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Schönbrunn i. Steigerwald, 19.05.2022
Dirk Friesen
Erster Bürgermeister
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald