„Lagerhausstraße“ mit 1. Änderung vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und
Steinknock“

Bekanntmachung - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat am 09.12.2021 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung

„Lagerhausstraße“ mit 1. Änderung vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“

gefasst. Das Plangebiet liegt im Ortskern von Burgebrach in der Gemarkung Burgebrach. Der räumliche Geltungsbereich des BBP/GOP wird

im Norden       durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 1493/12, 1658/17 und 1658/4 (alle „Treppendorfer Straße“, Fahrbahn mit Geh-/Radwegen und Randflächen), 1500/9 (private Lagerfläche), 1500/20 und 1500/22 (beide Einkaufsmarkt), 1500/2 („Alter Bahnhof“), 1494/5 („Lagerhausstraße“) und 1506/2 („Steigerwaldstraße“/B22“),

im Süden        durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1658/2, 1658/52, 1658 1658/51 und 1658/1 (alle „Treppendorfer Straße“ mit Fahrbahn, Geh-/Radwegen und Randflächen), 1493 und 1511 (beide Friedhof), 1473/3 und, 1473/9 (beides Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen), 1473/5 („Kellerstraße“), 1473/6 und 1473/7 (beides unbebaute Privatgrundstücke), 1474, 1475, 1478/1, 1478, 1478/2, 1400/57 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen) und 1400/58 („Drei - Birken - Weg“),

im Westen       durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1509/3 (Privatgrundstück mit Wohngebäude, Nebenanlagen und Gartenflächen), 1509/1 („Falkweg“), 1500/31 und 1493/11 (beides „Treppendorfer Straße“ mit Geh-/Radweg und Randflächen), 1494/5 („Lagerhausstraße“), 1495 und 1495/1 (beides Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen) und 1499/1 („Steigerwaldstraße“/B 22) sowie

im Osten         durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1487/2 („Steigerwaldstraße“/B 22), 1489/7, 1490/2, 1490/1 und 1491 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen), 1492 (Privatgarten), 1491/2 (private Grundstückszufahrt), 1500/17 (Geh- und Radweg), 1481 (Privatgrundstück mit Elektroverkauf)

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF):

Fl.-Nr. 1473/2, 1473/35, 1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14, 1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658 (TF), 1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47 - 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53

Es ist beabsichtigt, im Geltungsbereich des BBPG/OP Flächen als „Sonstiges Sondergebiet“ (§ 11 Abs. 1 BauNVO) mit der Zweckbestimmung (Zwb.) „Kultur/Jugend/Soziales“, öffentliche Straßenverkehrsflächen, öffentliche Straßenverkehrsflächen mit der Zwb. „Rad- und Fußweg, öffentliche Verkehrsflächen mit der Zwb. „Mobilstation“ und „Parkplatz“ (jeweils § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zwb. „Trafostation/Elektrizität“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) und öffentliche Grünflächen mit der Zwb. „Straßenbegleitgrün“ bzw. „Spielplatz“ (jeweils § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) festzusetzen.

Das Bauleitplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Demnach gilt, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann und vorliegend auch abgesehen wird. § 4 c BauGB (Überwachung) ist gleichfalls nicht anzuwenden. Von der Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten, macht der Markt Burgebrach ersichtlich keinen Gebrauch.

Der Planvorentwurf in der Fassung vom 10.10.2023 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Marktgemeinderat Burgebrach in der Sitzung am 10.10.2023 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung (inkl. Anlage 1: Änderung/Berichtigung Flächennutzungs-/Landschaftsplan) jeweils in der Fassung vom 10.10.2023 sowie ein Baugrundgutachten (Stand: 11.12.2022) liegt in der Zeit vom

23.10.2023 bis 23.11.2023

im Interimsrathaus des Marktes Burgebrach (Zimmer 12, Lagerhausstraße 8, 96138 Burgebrach) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage des Marktes Burgebrach online unter https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-bauen-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können beim Markt Burgebrach Anregungen/Hinweise zum BBP/GOP persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Burgebrach, 19.10.2023

Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach