
Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan in Stappenbach, Markt Burgebrach, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Bebauungsplan Seeäcker, Stappenbach".
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt im Süden von Stappenbach in der Gemarkung Stappenbach, Markt Burgebrach, und ist wie folgt umgrenzt:
Norden – zu bestehenden Ortsbebauung hin
Westen, Süden und Osten – zur freien Landschaft hin.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Stappenbach liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern teilweise: 261/1, 263, 264 und 322
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Da die Voraussetzungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - zutreffen, ist die Planaufstellung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die Inanspruchnahme dieser Flächen für Wohnbauzwecke ist durch die örtliche Nachfrage nach frei verfügbarem Bauland begründet.
Burgebrach, den 22.12.2022
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach