Der Marktgemeinderat von Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan in Krumbach, Markt Burgebrach, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Die Inanspruchnahme dieser Flächen für Wohnbauzwecke ist durch die örtliche Nachfrage nach frei verfügbarem Bauland begründet.
Das Plangebiet liegt im Norden von Krumbach in der Gemarkung Vollmannsdorf, Markt Burgebrach, und ist wie folgt umgrenzt:
Westen und Norden – zu bestehenden Ortsbebauung hin
Süden und Osten – zur freien Landschaft hin
Folgende Grundstücke der Gemarkung Vollmannsdorf liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 462/3, 462/4, 462/5, 462/6, 462/7, 466/1, 466/2, 466/3, 466/4, 466/5, 466/6
Flurnummern teilweise: 462
Gemäß § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - handelt es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche im Sinne des § 13b BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 2, 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Für das weitere Verfahren gelten somit die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Mit der Planaufstellung wurde die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.04.2023 wurde vom Marktgemeinderat Burgebrach am 18.04.2023 gebilligt.
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren durchgeführt.
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von einem Monat. Da der Auslegezeitraum in die Pfingstferien fällt, wird der Auslegezeitraum allerdings entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 18.04.2023 in der Zeit
vom 12. Mai 2023 bis einschließlich 23. Juni 2023
im Interims-Rathaus des Marktes Burgebrach, Lagerhausstr. 8, 96138 Burgebrach, Zimmer Nr. 12 gemäß § 3 Abs, 2 BauGB öffentlich aus.
Außerdem sind Planentwurf und Begründung auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgebrach, den 4. Mai 2023
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach