BEBAUUNGSPLAN "KRUMBACH-NORD", KRUMBACH MARKT BURGEBRACH, LKRS. BAMBERG

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan in Krumbach, Markt Burgebrach, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. 

Die Inanspruchnahme dieser Flächen für Wohnbauzwecke ist durch die örtliche Nachfrage nach frei verfügbarem Bauland begründet. 

Das Plangebiet liegt im Norden von Krumbach in der Gemarkung Vollmannsdorf, Markt Burgebrach, und ist wie folgt umgrenzt: 

Westen und Norden – zu bestehenden Ortsbebauung hin 

Süden und Osten – zur freien Landschaft hin. 

Folgende Grundstücke der Gemarkung Vollmannsdorf liegen im Geltungsbereich: 

Flurnummern ganz: 462/3, 462/4, 462/5, 462/6, 462/7, 466/1, 466/2, 466/3, 466/4, 466/5, 466/6 

Flurnummern teilweise: 462 

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. 

Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über den Vorentwurf in der Zeit vom 

3. Januar 2023 bis einschließlich 20. Januar 2023 

im Interims-Rathaus des Marktes Burgebrach, Lagerhausstr. 8, 96138 Burgebrach, Zimmer Nr. 12, 

während der Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. 

Außerdem sind Plan, Verbindliche Festsetzungen und die Grundzüge der Planung auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung einzusehen. 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Burgebrach, den 22.12.2022 


Johannes Maciejonczyk 
Erster Bürgermeister 
Markt Burgebrach