BEBAUUNGSPLAN "KRUMBACH-NORD", KRUMBACH MARKT BURGEBRACH, LKRS. BAMBERG

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan in Krumbach, Markt Burgebrach, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. 

Der Plan erhält den Namen Bebauungsplan „Krumbach-Nord". 

Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. 

Das Plangebiet liegt im Norden von Krumbach in der Gemarkung Vollmannsdorf, Markt Burgebrach, und ist wie folgt umgrenzt: 

Westen und Norden – zu bestehenden Ortsbebauung hin 

Süden und Osten – zur freien Landschaft hin.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Vollmannsdorf liegen im Geltungsbereich: 

Flurnummern ganz: 462/3, 462/4, 462/5, 462/6, 462/7, 466/1, 466/2, 466/3, 466/4, 466/5, 466/6 

Flurnummern teilweise: 462 

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt. 

Da die Voraussetzungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - zutreffen, ist die Planaufstellung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. 

Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. 

Die Inanspruchnahme dieser Flächen für Wohnbauzwecke ist durch die örtliche Nachfrage nach frei verfügbarem Bauland begründet. 

 

Burgebrach, den 22.12.2022 


Johannes Maciejonczyk 
Erster Bürgermeister 
Markt Burgebrach